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Wer ist verantwortlich für den sicheren Betrieb der Hubarbeitsbühne?

Wer ist verantwortlich für den sicheren Betrieb der Hubarbeitsbühne?

Bei arbeiten in der höhe mit einer arbeitsbühne muss immer eine verantwortliche person benannt werden. Diese benannte person ist nicht nur für die sichere nutzung der hubarbeitsbühne verantwortlich, sondern auch für die sicherheit der straßenbenutzer.

Obwohl diese person während eines einsatzes in der höhe die hauptverantwortung für die sicherheit trägt, ist sie nicht die einzige, die für den ordnungsgemäßen betrieb der hubarbeitsbühne verantwortlich ist.

Schauen wir uns im detail an, wer die verschiedenen aufsichtspersonen für die hubarbeitsbühne sind und welche europäischen vorschriften eingehalten werden müssen, um die sicherheit der einsätze zu gewährleisten.

Verantwortlichkeiten von nutzern und aufsichtspersonen

Hier einige tipps und empfehlungen, um sicherzustellen, dass ihre arbeit in der höhe reibungslos verläuft. Als nutzer und aufsichtsperson liegt es in ihrer verantwortung, folgende maßnahmen zu treffen:

  • Erforderliche qualifikationen und berechtigungen: Gemäß der EU-Richtlinie 2009/104/EG über mindestvorschriften für sicherheit und gesundheitsschutz bei der benutzung von arbeitsmitteln durch arbeitnehmer (benannt als „arbeitsmittelrichtlinie“) müssen bediener von hubarbeitsbühnen die notwendigen qualifikationen und berechtigungen besitzen.
    
  • Verhinderung von missbrauch: Sperren oder deaktivieren sie die steuerung der arbeitsbühne, wenn sie sie nicht verwenden, um missbrauch zu verhindern, wie es auch in der europäischen Norm EN 280:2013+A1:2015 zur sicherheitsprüfung von hubarbeitsbühnen gefordert wird.
    
  • Wartung und inspektion: Gemäß der europäischen Norm EN 280 müssen regelmäßige inspektionen und wartungen der hubarbeitsbühnen durchgeführt werden. Dies schließt tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche überprüfungen ein, um die betriebssicherheit zu gewährleisten.
    
  • Technische mängel melden: Sollten technische probleme auftreten, informieren sie umgehend die technischen leiter und andere berechtigte stellen, wie es im rahmen der europäischen maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt wird.

Verantwortlichkeiten des verkaufs-, sicherheits- oder qualitätsmanagers

Verantwortliche für die sicherheit müssen sicherstellen, dass:

  • Reparaturen und wartung: Nur qualifizierte und geschulte techniker gemäß den vorgaben der IPAF-Standards (International Powered Access Federation) oder der EN 280 dürfen wartungs- und reparaturarbeiten an den arbeitsbühnen durchführen. Diese normen legen die sicherheitsanforderungen fest, die bei der benutzung und wartung solcher geräte eingehalten werden müssen.
    
  • Prüfungen und unterlagen: Techniker müssen qualifizierte schulungen nachweisen und wartungs- sowie teilehandbücher vorlegen, um die ordnungsgemäße wartung gemäß den originalausrüstungsverfahren zu gewährleisten. Dies ist ebenfalls in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt.

Verantwortlichkeiten der ausbilder für aufsichtspersonen

Aufsichtspersonen sind für die sicherheitsschulung der mitarbeiter verantwortlich:

  • Schulungspflichten: Gemäß der EU-Arbeitsmittelrichtlinie (2009/104/EG) sind arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass die mitarbeiter für den betrieb von arbeitsbühnen ausreichend geschult sind. Schulungen sollten von zertifizierten ausbildern durchgeführt werden, die in den speziellen betriebsanforderungen der hubarbeitsbühnen versiert sind.
    
  • Sicherheitsorientierung: In Zusammenarbeit mit der personalabteilung sollten regelmäßige sicherheitseinweisungen für alle mitarbeiter, einschließlich auftragnehmer, vor ort organisiert werden. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die sicherheitsnormen wie in der EN 280 beschrieben, eingehalten werden.

Verantwortlichkeiten von gebäudeverwaltern oder Nutzern/Besitzern

Da die ordnungsgemäße wartung entscheidend für die sichere nutzung von hubarbeitsbühnen ist, tragen die eigentümer die hauptverantwortung für die wartung und inspektion dieser geräte, solange sie sich in einer einrichtung befinden:

  • Regelmäßige Inspektionen: Der Gebäudemanager sollte in Zusammenarbeit mit den Aufsehern sicherstellen, dass die Geräte gemäß den europäischen Normen EN 280 und den Richtlinien der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelmäßig inspiziert werden. Dies gewährleistet, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen an den Betrieb und die Wartung der Hubarbeitsbühnen eingehalten werden.
    
  • Wartungsverträge: Gebäudemanager und Aufseher sind außerdem dafür verantwortlich, Wartungs- und Reparaturverträge zu verwalten, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden und die Sicherheitsstandards der IPAF und der EN 280 erfüllt werden.

Europäische gesetzgebung zur sicherheit von hubarbeitsbühnen

  • EU-Richtlinie 2009/104/EG: Diese Richtlinie stellt Mindestanforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln, einschließlich Hubarbeitsbühnen, fest. Sie verlangt, dass Arbeitgeber die Ausrüstung in einem sicheren Zustand halten und nur qualifiziertes Personal einsetzen.
    
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Diese Richtlinie fordert, dass alle Maschinen, einschließlich Hubarbeitsbühnen, mit den notwendigen Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet sind und regelmäßigen Wartungsprüfungen unterzogen werden.
    
  • EN 280:2013+A1:2015: Diese Norm spezifiziert die Anforderungen an die Konstruktion, Sicherheit, Inspektion und Wartung von Hubarbeitsbühnen in der EU.